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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Pauschalreisevertrag

Auf der einen Seite, Tor Global Travel, S.L.U.
(im Folgenden "Onlinetravel"). Und auf der anderen Seite der Nutzer, der Zugang zu der Webseite hat, um Informationen zu erhalten und die über die Webseite angebotenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, und der erklärt, dass er volljährig ist (d.h. mindestens 18 Jahre alt ist) und die erforderliche Rechtsfähigkeit besitzt, um an diese Vereinbarung gebunden zu sein und diese Webseite in Übereinstimmung mit diesem rechtlichen Hinweis und den allgemeinen Bedingungen für jede Art von Dienstleistung, die auf der Webseite angeboten wird, zu nutzen, und der erklärt, dass er diese kennt und vollständig verstanden hat.

1. Anwendbares Recht und Annahme der vorliegenden Bedingungen.

Der Pauschalreisevertrag unterliegt der Vereinbarung der Parteien, den Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen und den Bestimmungen im Real Decreto Legislativo 1/2007 vom 16. November, mit dem Texto Refundido de la Ley General de Defensa de los Consumidores (Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern) und anderer ergänzender Gesetze sowie die Verordnungen, die dieses Gesetz gegebenenfalls ersetzen, genehmigt werden.

Die Buchung oder Teilnahme an einer der angebotenen Pauschalreisen setzt voraus, dass jede einzelne der vorliegenden Klauseln dieser allgemeinen Bedingungen sowie die besonderen Bedingungen, die im Vertrag vereinbart oder in den Reiseunterlagen enthalten sind, ausdrücklich akzeptiert wird.

2. Pauschalreise.

Eine "Pauschalreise" ist eine vorherige Kombination von mindestens zwei der folgenden Elemente (Verkehrsmittel, Unterkunft, andere touristische Dienstleistungen, die nicht mit dem Verkehrsmittel oder der Unterkunft zusammenhängen und einen wesentlichen Teil der Pauschalreise ausmachen), die zu einem Pauschalpreis verkauft oder angeboten wird, wenn diese Dienstleistung länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschließt.

Alle Pauschalreisen, die Sie unter buViba finden, werden von verschiedenen Großhandelsagenturen (auch " Tour Operators " genannt) organisiert.

3. Preis.

3.1. Preisüberprüfung.

Die im Vertrag festgelegten Preise dürfen nicht geändert werden, es sei denn, die Möglichkeit einer Änderung nach oben oder unten ist ausdrücklich vorgesehen und zu diesem Zweck werden die genauen Berechnungsmethoden festgelegt und (im Falle einer Preiserhöhung) mehr als 20 Tage vor dem Abreisedatum der Reise mitgeteilt.

Die Änderung erfolgt nur, um Änderungen des Beförderungspreises, einschließlich der Treibstoffkosten, der Steuern und Abgaben für bestimmte Dienstleistungen und der für die vereinbarte Reise geltenden Wechselkurse, zu berücksichtigen.

3.2. Der Pauschalpreis umfasst:

1. Indirekte Verbrauchssteuern, sofern zutreffend.

2. Der Aufenthalt in der ausgewählten Unterkunft im Rahmen der vertraglich vereinbarten Regelung, wenn die Dienstleistung im Programm enthalten ist.

3. Alle Dienstleistungen und Ergänzungen, die im Vertragsprogramm ausdrücklich aufgeführt sind.

4. Die Flughafengebühren, soweit zutreffend..

5. Der Transport, wenn diese Dienstleistung im Vertragsprogramm enthalten ist.

6. Die technische Unterstützung während der Reise, wenn diese Dienstleistung ausdrücklich im vertraglichen Programm enthalten ist.

3.3. Der Preis des Pakets beinhaltet nicht:

Alle anderen Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich im Vertragsprogramm aufgeführt sind, wie z. B. Visa, Impfbescheinigungen, "Extras" wie Kaffee, Wein, Spirituosen, Mineralwasser, spezielle Diäten, Waschen und Bügeln von Kleidung, Parken, Benutzung des Telefons, Kinderbetten, Verleih von Fernsehgeräten, Wellness-, Kur- und Thermalbäder, Massagen, medizinische, therapeutische oder gesundheitliche Behandlungen und alle anderen ähnlichen Dienstleistungen, die der Betrieb zu einem Preis anbietet, der unabhängig von der vertraglich vereinbarten Hauptunterkunftsleistung ist.

In bestimmten Reisezielen fallen zusätzliche Steuern an, wie z. B. touristische/örtliche Steuern, die je nach Kategorie der Einrichtung und des Reiseziels variieren können. Diese Steuern sind direkt im Hotel zu entrichten, und der Nutzer ist allein für ihre Zahlung verantwortlich..

3.4. Zahlungen und Erstattungen.

Bevor eine Gebühr erhoben wird, können Sie die vorvertraglichen Informationen über Ihre Reise konsultieren, gemäß Artikel 153 vom Real Decreto Legislativo (Königlichen Gesetzesdekrets) 1/2007 vom 16. November einsehen, für die Neufassung der Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern) und andere ergänzende Gesetze verabschiedet werden.

Wenn Sie das Pauschalpaket auf einem anderen Weg als über die Website buchen, werden keine Kosten berechnet, bis Ihr Manager Ihre Buchung bestätigt und Sie die Zahlung akzeptiert haben.

Wenn Sie das Pauschalpaket über die Website buchen, bedeutet es die Annahme des Gebührs in dem gewählten Zahlungsmittel.

Die Reise muss vollständig bezahlt sein, bevor die endgültigen Unterlagen verschickt werden, und auf jeden Fall vor dem geplanten Abreisetermin.

Sollte die Zahlung aus irgendeinem Grund abgelehnt werden, wird die Reservierung storniert, nachdem der Nutzer informiert wurde, um zu versuchen, das Zahlungsproblem zu lösen.

Wird der vereinbarte Preis nicht vollständig und unter den angegebenen Bedingungen bezahlt, wird davon ausgegangen, dass der Nutzer die Reise absagt, und es gelten die Bedingungen, die im Abschnitt "Rücktritt durch den Verbraucher" aufgeführt sind.

Wenn der Nutzer eine Reservierung bei einer Billigfluggesellschaft oder ein Low Cost + Hotel vornimmt, wird seine Kreditkarte zweimal belastet, einmal von der Low Cost-Fluggesellschaft selbst für den Flugpreis und einmal vom Einzelhändler (buViba ) für die übrigen vertraglich vereinbarten Leistungen..

Im Falle einer Stornierung und der Tatsache, dass der Tarif ganz oder teilweise erstattungsfähig ist, kann der Betrag der Reservierung in Form eines freiwilligen Rückerstattungsgutscheins zurückerstattet werden. Dieser freiwillige Gutschein kann für jede von Onlinetravel angebotene Dienstleistung eingelöst werden, ist ein (1) Jahr ab Ausstellung gültig und reduziert die Verwaltungsgebühren von Onlinetravel bei Stornierungen. Die übrigen Bedingungen, die für den Gutschein gelten, werden auf dem Gutschein angegeben.

Das Angebot des freiwilligen Gutscheins schränkt nicht das Recht des Nutzers ein, jederzeit die Rückerstattung der gezahlten Beträge mit demselben Zahlungsmittel innerhalb einer Frist von höchstens vierzehn (14) Tagen zu erhalten.

Bitte beachten Sie, dass bei der Bestellung einer Dienstleistung von außerhalb der Europäischen Union je nach dem gewählten Zahlungsmittel eine geringe Gebühr auf den Endpreis erhoben werden kann. Sie werden über diese mögliche Gebühr und ihre Höhe während des Kaufvorgangs informiert, bevor Sie eine Dienstleistung in Anspruch nehmen.

4. Änderung oder Stornierung der Reise durch den Verbraucher. -

Der Nutzer kann jederzeit die angeforderten oder vertraglich vereinbarten Dienstleistungen stornieren und hat dabei das Recht auf Rückerstattung der gezahlten Beträge, muss aber den Veranstalter in der unten angegebenen Höhe entschädigen, es sei denn, die Kündigung erfolgt aufgrund höherer Gewalt:
a) Er hat die Verwaltungskosten, etwaige Stornierungskosten und eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Gesamtbetrags der Reise zu zahlen, wenn die Stornierung mehr als zehn und weniger als fünfzehn Tage vor Reisebeginn erfolgt; 15 % zwischen dem dritten und zehnten Tag und 25 % innerhalb von achtundvierzig Stunden vor Reisebeginn.
De no presentarse a la salida, el consumidor y usuario está obligado al pago del importe total del viaje, abonando, en su caso, las cantidades pendientes salvo acuerdo entre las partes en otro sentido.
b) Für den Fall, dass die vereinbarten und stornierten Leistungen, die Teil der Pauschalreise sind, besonderen wirtschaftlichen Vertragsbedingungen unterliegen (z. B. nicht erstattungsfähige Hotel- oder Transporttarife, Charter- oder Sonderflüge, Luftfracht, Touren, Ausflüge usw.), werden die Stornierungsgebühren für die Stornierung vom Anbieter der jeweiligen Leistung festgelegt.

5. Änderung oder Annullierung der Reise durch den Veranstalter.

5.1. Vor der Abreise.

Sollte sich vor Antritt der Reise die Verpflichtung ergeben, einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages wesentlich zu ändern, wird buViba den Nutzer unverzüglich informieren und sich verpflichten, eine Alternative mit den gleichen Merkmalen wie die angefragte Reise anzubieten (in jedem Fall hat der Nutzer die Wahl, entweder den Vertrag ohne Vertragsstrafe zu kündigen oder eine Vertragsänderung zu akzeptieren, in der die eingeführten Änderungen und ihre Auswirkungen auf den Preis aufgeführt sind).

Der Nutzer muss die getroffene Entscheidung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe der Änderung mitteilen. Falls der Nutzer seine Entscheidung nicht innerhalb der angegebenen Fristen mitteilt, wird davon ausgegangen, dass er den Vertrag ohne Vertragsstrafe kündigen möchte.

Entscheidet sich der Nutzer, den Vertrag zu kündigen, oder storniert der Veranstalter die Pauschalreise vor dem vereinbarten Abreisetermin aus einem Grund, den der Nutzer nicht zu vertreten hat, so hat der Nutzer ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung Anspruch auf Erstattung aller gezahlten Beträge gemäß dem Vertrag oder auf die Durchführung einer anderen Pauschalreise von gleichwertiger oder höherer Qualität, sofern der Veranstalter oder Vermittler diese dem Nutzer anbieten kann.

Viele Reiseziele verlangen von ausländischen Staatsangehörigen aus anderen Ländern aufgrund der Covid-19-Pandemie die Erfüllung bestimmter Gesundheitsanforderungen, um einreisen zu dürfen. Es ist die Pflicht des Benutzers, diese vor Antritt der Reise in den offiziellen Medien der Behörden des Bestimmungslandes einzusehen.

5.2. Wenn die Reise begonnen hat.

Erbringt der Reiseveranstalter nach der Abreise einen erheblichen Teil der vertraglich vorgesehenen Leistungen nicht oder kann er sie nicht erbringen, so trifft er ohne Mehrkosten für den Reisenden geeignete Vorkehrungen für die Fortsetzung der Reise und zahlt dem Reisenden gegebenenfalls den Differenzbetrag zwischen den erbrachten und den gebuchten Leistungen. Setzt der Nutzer die Reise mit den vom Veranstalter angebotenen Lösungen fort, so wird davon ausgegangen, dass er diese Vorschläge stillschweigend akzeptiert hat.

Sind die vom Veranstalter gewählten Lösungen nicht durchführbar oder werden sie vom Nutzer aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so stellt der Veranstalter dem Nutzer unbeschadet einer eventuell geschuldeten Entschädigung ohne Aufpreis ein Transportmittel zur Verfügung, das dem für die Rückreise zum Abreiseort oder zu einem anderen zwischen ihnen vereinbarten Ort verwendeten Transportmittel entspricht.

6. Übertragung der Reservierung. - Wenn es Flugtickets gibt und diese bereits ausgegeben sind, ist dies nicht möglich.

Der Nutzer kann seine Buchung für die Pauschalreise kostenlos auf eine Person übertragen, die alle von den verschiedenen Anbietern geforderten Bedingungen für die Pauschalreise erfüllt, sofern diese Übertragung buViba mindestens 15 Tage vor Reisebeginn schriftlich mitgeteilt wird.

Die Person, die ihre Reservierung für die Pauschalreise überträgt, und der Erwerber haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restbetrags des Preises sowie für alle gerechtfertigten zusätzlichen Kosten, die durch die Übertragung entstanden sind.

7. Verpflichtungen der Nutzer.

Der Reisende hat Onlinetravel unverzüglich zu informieren, wenn er bei der Erbringung einer vertraglichen Reiseleistung einen Mangel feststellt.
Die Nichtübereinstimmung ist dem Veranstalter oder Onlinetravel und gegebenenfalls dem Erbringer der betreffenden Leistung schriftlich oder in einer anderen dokumentierbaren Form mitzuteilen.
Es liegt in der Pflicht des Nutzers einer beauftragten Dienstleistung, sich selbst zu informieren und sicherzustellen, dass die Einreisebestimmungen für seine Reise entsprechend seiner persönlichen und/oder rechtlichen Situation durchführbar sind, sowie die erforderlichen Ausweispapiere für das Land, in das er reist, und die gebuchte(n) Fluggesellschaft(en) mitzubringen.
Der Benutzer wird darauf hingewiesen, dass das Ausweisdokument in bestimmten Fällen für Inlands- oder Kontinentalflüge nicht ausreicht, wie z. B. bei Flügen der Serie Iberia 6000 oder bei Flügen, die ihre Reise außerhalb unserer Grenzen begonnen haben und Spanien als Transitzone zu ihrem Endziel nutzen.
Im Falle der Nichteinhaltung dieser Empfehlungen und/oder Anforderungen ist der Nutzer allein verantwortlich für alle Kosten, Verluste, Schäden und/oder Nachteile, die ihm oder dem Unternehmen entstehen, darunter auch die Unmöglichkeit, die gebuchte Reise zu genießen.
Das US-Ministerium für Innere Sicherheit verlangt, dass alle Passagiere, die in die USA fliegen oder durch ihr Hoheitsgebiet, einschließlich Puerto Rico, reisen, einen maschinenlesbaren Reisepass besitzen und die ESTA-Reisegenehmigung ausgefüllt und erhalten haben, auch Minderjährige. Ebenso werden die Passagiere über die Notwendigkeit informiert, alle anderen geeigneten und obligatorischen Genehmigungen für die Einreise und den Transit im Ziel- oder Transitland gemäß den geltenden Vorschriften einzuholen.
Alle diese Informationen sind auf der Website des spanischen Außenministeriums zu finden.
Bei Reisen mit einer Zwischenlandung in einem anderen Land als dem Zielland muss der Endverbraucher die gesetzlichen Vorschriften und Einreisebestimmungen erfüllen, um die Reise antreten zu können, und ist verpflichtet, die für die Einreise in sein Hoheitsgebiet erforderlichen Visa und Genehmigungen einzuholen, wobei der bloße Transit über diese Flughäfen als Einreise in sein Hoheitsgebiet gilt. Die geschätzte Mindestdauer für die Einholung dieser Genehmigungen kann bis zu drei Monate betragen, wobei der übliche Zeitraum 20 Tage beträgt. Es wird daher empfohlen, dies so weit wie möglich im Voraus zu tun. Gemäß der Anweisung Nr. 10/2019 des Staatssekretärs für Sicherheit benötigen Minderjährige unter 18 Jahren bei Auslandsreisen zusätzlich zum Personalausweis oder Reisepass eine unterzeichnete Erklärung über die Erlaubnis, außerhalb des Staatsgebiets zu reisen. Diese Erklärung ist nicht erforderlich, wenn der Minderjährige in Begleitung eines seiner gesetzlichen Vertreter (Eltern oder Vormund) reist. Reist der Minderjährige jedoch allein oder in Begleitung anderer als der oben genannten Personen, so ist die Ausstellung einer solchen Bescheinigung erforderlich.
Das Formular ist erhältlich bei den operativen Einheiten der Generaldirektion der Polizei, der Generaldirektion der Guardia Civil, bei Notaren und Bürgermeistern.
Bei ausländischen Minderjährigen, die sich in Spanien aufhalten, müssen sich ihre gesetzlichen Vertreter oder diese gemäß den Bestimmungen ihrer jeweiligen nationalen Gesetzgebung an ihre Konsularbehörden wenden, um die entsprechenden Unterlagen gemäß ihrer nationalen Gesetzgebung auszufüllen.
Minderjährige bis zu 14 Jahren, die mit ihren Eltern/Erziehungsberechtigten fliegen, müssen das Familienbuch mit sich führen, um ihre Beziehung zu ihren Eltern/Erziehungsberechtigten nachzuweisen, wenn sie keinen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Sie benötigen einen nationalen Personalausweis für Flüge in die Gemeinschaft (Schengen-Raum) und einen Reisepass (und ein Visum, falls das Zielland dies verlangt) für internationale Flüge und Flüge in die Gemeinschaft, die nicht dem Schengen-Abkommen unterliegen. Passagiere ab 14 Jahren müssen dieselben Unterlagen vorlegen wie erwachsene Passagiere. In jedem Fall empfehlen wir, sich bei den einzelnen Fluggesellschaften über die Bestimmungen bezüglich der erforderlichen Unterlagen zu informieren".
Wir weisen Sie darauf hin, dass einige Billigfluggesellschaften (Ryanair, Easyjet, usw. ....) keine unbegleiteten Minderjährigen unter einem bestimmten Alter akzeptieren. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich bei jeder Fluggesellschaft über die Bestimmungen bezüglich des erforderlichen Alters für die Reise zu informieren.
Onlinetravel ist nicht dafür verantwortlich, dass eine Person unter 18 Jahren die gebuchte Pauschalreise nicht antreten kann, weil die oben genannten Unterlagen fehlen.
Auch das Ministerium für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung veröffentlicht auf seiner Website eine Fülle von Informationen über die gesundheitlichen Bedingungen sowie weitere Empfehlungen für Besuche in diesen Ländern, die Onlinetravel vor Reiseantritt zu lesen empfiehlt:
https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/sanidadExterior/salud/consejosViajero.htm
Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass ausführliche und aktuelle Informationen über die erforderlichen Unterlagen auf der Website des spanischen Außenministeriums und über Gesundheitsinformationen auf der Website des Gesundheitsministeriums verfügbar sind.



8. Verantwortung des Veranstalters und des Vermittlers.

Sie haften gegenüber dem Nutzer nach Maßgabe der Verpflichtungen, die ihnen im Rahmen der Verwaltung der Pauschalreise obliegen, für die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen, unabhängig davon, ob diese von ihnen selbst oder von anderen Dienstleistern zu erfüllen sind, und unbeschadet des Rechts der Veranstalter und Vermittler, gegen diese Dienstleister vorzugehen.

Es sei darauf hingewiesen, dass Onlinetravel keine direkte Dienstleistung erbringt, sondern im Verkehr nur als Vermittler zwischen seinen Kunden und Anbietern auftritt, wobei letztere die Reiseleistungen erbringen.

Onlinetravel haftet nicht, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche aus einer Versicherung geltend machen kann.

Die Haftung gegenüber dem Nutzer ist im Allgemeinen gesamtschuldnerisch für alle gemeinsam am Vertrag beteiligten Unternehmer, unabhängig von ihrer Art und den zwischen ihnen bestehenden Beziehungen, unbeschadet des Rechts auf Wiederholung derjenigen, die gegenüber dem Nutzer haften, dem die Verletzung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrags zuzurechnen ist, je nach ihrem jeweiligen Bereich der Verwaltung des Pakets.

Hat der Verbraucher jedoch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien, so gilt die gesamtschuldnerische Haftung zwischen dem Veranstalter und dem Vermittler nicht. Der Reisende kann Ansprüche wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Leistungen, aus denen die Pauschalreise besteht, unmissverständlich an die Veranstalter oder Vermittler richten, die verpflichtet sind, den Reisenden über die bestehende Haftungsregelung zu informieren, den Anspruch je nach Umfang der Verwaltung direkt oder durch Weiterleitung an die zuständige Stelle zu bearbeiten sowie den Reisenden über den Fortgang der Reklamation zu informieren.

Unterlässt der Veranstalter oder Vermittler die Bearbeitung der Beanstandung, so haftet er dem Reisenden gegenüber gesamtschuldnerisch mit dem Veranstalter bzw. Vermittler für die ordnungsgemäße Erfüllung der dem Veranstalter aus seinem Leitungsbereich obliegenden Verpflichtungen zur Durchführung der Pauschalreise.

Es wird auch für Schäden gehaftet, die dem Nutzer durch die Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages entstehen.

Diese Haftung erlischt, wenn einer der folgenden Umstände eintritt:

a) dass die bei der Ausführung des Auftrags festgestellten Mängel dem Nutzer zuzurechnen sind.

b) dass diese Mängel einem Dritten zuzuschreiben sind, der mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nichts zu tun hat, und dass sie unvorhersehbar oder unüberwindbar sind.

c) dass die genannten Mängel auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, d. h. auf außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, auf die derjenige, der sich darauf beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.

d) Die Mängel sind auf ein Ereignis zurückzuführen, das der Vermittler bzw. der Veranstalter trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen und nicht überwinden konnte.

Der Schadenersatz für Schäden, die durch die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung der in der Pauschalreise enthaltenen Leistungen entstanden sind, ist gemäß den Bestimmungen der internationalen Übereinkommen über diese Leistungen begrenzt.

Der Veranstalter haftet nicht für Entschädigungen für eigenständige Leistungen, die nicht in der Pauschalreise enthalten sind (z. B. Hotelreservierungen an vorherigen oder nachfolgenden Tagen, Beförderung vom Herkunftsort des Reisenden zum Abreiseort und umgekehrt, verpasste Flugverbindungen usw.)

Was andere Schäden als Personenschäden betrifft, so muss der Verbraucher diese stets nachweisen.

Kann die vertragsgemäße Rückreise des Reisenden aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht gewährleistet werden, so übernimmt Onlinetravel bzw. der Veranstalter die Kosten für die notwendige Unterkunft, wenn möglich einer gleichwertigen Kategorie, für einen Zeitraum von höchstens drei Nächten pro Reisenden. Sind in den europäischen Vorschriften über Fahrgastrechte, die für das betreffende Beförderungsmittel für die Rückreise des Reisenden gelten, längere Fristen vorgesehen, so gelten diese Fristen.

Onlinetravel ist auf keinen Fall verantwortlich für die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Transport und andere Kosten, die aufgrund von Verspätungen bei der Abfahrt oder Rückgabe des Transportmittels durch höhere Gewalt entstehen. Wenn die Reise mit einem vom Veranstalter direkt oder indirekt beauftragten Landtransportmittel durchgeführt wird, muss der Verbraucher im Falle eines Unfalls den entsprechenden Anspruch gegenüber dem Transportunternehmen geltend machen, um gegebenenfalls die Versicherungsentschädigung des letzteren zu erhalten, wobei er von Onlinetravel kostenlos unterstützt und beraten wird.

Onlinetravel behält sich das Recht vor, die Vertragsklauseln vor Beginn der Pauschalreise zu ändern, und zwar nur in den Aspekten, die für die Reise nicht erheblich sind, und den Reisenden vorab in klarer und verständlicher Form zu informieren.

Wird eine der Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so sind der Veranstalter und der Vermittler verpflichtet, dem Mangel abzuhelfen, es sei denn, dass dies unmöglich ist oder unter Berücksichtigung der Schwere des Mangels und des Wertes der betreffenden Reiseleistungen einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.

Führen die vorgeschlagenen alternativen Arrangements zu einer qualitativ schlechteren als der vertraglich vereinbarten Pauschalreise, so hat der Reiseveranstalter oder gegebenenfalls der Vermittler dem Reisenden eine angemessene Preisminderung zu gewähren.

Der Reisende kann die vorgeschlagenen alternativen Arrangements nur dann ablehnen, wenn sie nicht mit den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Arrangements vergleichbar sind oder wenn die gewährte Preisminderung unzureichend ist.

9. Zuständigkeiten der Fluggesellschaften.

Der Fluggast, Inhaber des entsprechenden Flugscheins, kann gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 889/2002 und 261/2004 sowie dem Montrealer Übereinkommen von 1999 direkt von der Fluggesellschaft, die ihn befördert, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bei "Überbuchung", erheblichen Verspätungen, Verlust von Gepäck usw. verlangen.

10. Informationen für den Benutzer.

In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften wird dem Nutzer die Möglichkeit geboten, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod abzuschließen und sich darüber beraten zu lassen, sowie allgemeine Informationen über die wahrscheinlichen Risiken, die mit dem Reiseziel und der gebuchten Reise verbunden sind.

Weitere Informationen über Ihre wichtigsten Rechte gemäß dem überarbeiteten Text der Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern) und anderen ergänzenden Gesetzen, die durch das Real Decreto Legislativo 1/2007, vom 16. November verabschiedet wurden.

https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2007-20555

11. Buchungen.

Buchungen unterliegen der Annahme durch den Anbieter, die von der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung abhängt.

Personen mit eingeschränkter Mobilität oder besonderen Bedürfnissen können dies zum Zeitpunkt der Buchung auf unserer Website angeben.

Einige Pauschalreisen sind für Kunden mit eingeschränkter Mobilität oder besonderen Bedürfnissen nicht geeignet; bitte wenden Sie sich an unsere Vertreter, um entsprechende Informationen zu erhalten.

12.- Andere zusätzliche Informationen

12.1 Flugreisen.

Bei Flugreisen müssen die Reisenden mindestens zwei Stunden vor der offiziellen Abflugzeit am Flughafen ankommen, und in jedem Fall sind die spezifischen Empfehlungen in den Reiseunterlagen, die dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden, strikt zu befolgen. Bei der Beauftragung von Flugdiensten wird empfohlen, dass der Kunde die Abflug- oder Rückflugzeiten 48 Stunden im Voraus rückbestätigt. Flugplanänderungen bei Sonderflügen (Charterflügen), die bis zu 48 Stunden vor dem Abflugdatum erfolgen können, gelten nicht als ausreichender Grund für eine Stornierung der Reise durch den Kunden. Unter einer direkten Flugstrecke ist immer eine Strecke zu verstehen, für die ein einziger Flugschein ausgestellt wird, unabhängig davon, ob der Flug eine technische Zwischenlandung einlegt. In einigen Fällen werden bestimmte Flüge mit einer Fluggesellschaft durchgeführt, die nicht auf dem Flugschein oder der Buchungsbestätigung aufgeführt ist, da Codeshares und Allianzen zwischen Fluggesellschaften genutzt werden, für die weder der Veranstalter noch Onlinetravel verantwortlich gemacht werden können. Seit 2007 sind die Fluggesellschaften verpflichtet, elektronische Flugscheine auszustellen. Aufgrund der Vielzahl von Fluggesellschaften und Tarifen empfiehlt es sich, die Freigepäckmenge in jedem Fall neu zu bestätigen.

Bei einer Verspätung des Fluggastes bei der Ankunft am Zielort haftet das Luftfahrtunternehmen für den Schaden, wenn es nicht alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder wenn es ihm unmöglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen. Die Fluggesellschaften verlangen die sequentielle Nutzung der Flugcoupons, die zu jedem Flugschein gehören, wobei das Nichterscheinen zum Hinflug zur Annullierung des Rückflugs ohne vorherige Ankündigung durch die Fluggesellschaften führt.

12.2 Hotel-Kategorien.

Die Qualität und der Inhalt der vom Hotel erbrachten Leistungen richten sich nach der offiziellen touristischen Kategorie, die gegebenenfalls von der zuständigen Stelle in Ihrem Land zugewiesen wurde. In einigen Fällen werden die Informationen über die Hotelkategorie anhand der Sterne-Klassifizierung gegeben, auch wenn diese in dem betreffenden Land nicht gilt, so dass sich der Verbraucher durch die Äquivalenz der Sterne leichter über die Leistungen und Kategorien der Einrichtungen informieren kann, immer in dem Wissen, dass diese Klassifizierung nur der Bewertung des Veranstalters entspricht.

Zimmer. In Anbetracht der gegenwärtigen Gesetzgebung, die nur Einzel- und Doppelzimmer vorsieht, wobei in einigen der letzteren ein drittes und viertes Bett aufgestellt werden kann, wird immer davon ausgegangen, dass die Nutzung dieser zusätzlichen Betten mit dem Wissen und der Zustimmung der Personen, die das Zimmer bewohnen, erfolgt. Daher wird das Zimmer in allen dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Buchungsformularen als Dreibettzimmer ausgewiesen.

Einchecken und Auschecken. Die üblichen Check-in- und Check-out-Zeiten für Hotels hängen von der ersten und letzten Dienstleistung ab, die der Nutzer in Anspruch nehmen wird. In der Regel und sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, können die Zimmer ab 14.00 Uhr am Anreisetag genutzt werden und müssen am Abreisetag bis 12.00 Uhr geräumt werden. Wenn die vertraglich vereinbarte Dienstleistung nicht die ständige Begleitung eines Fremdenführers beinhaltet und der Nutzer erwartet, zu anderen als den angegebenen Daten oder Uhrzeiten im gebuchten Hotel oder in der gebuchten Wohnung einzutreffen, ist es ratsam, diesen Umstand so weit wie möglich im Voraus der Agentur oder direkt dem Betrieb mitzuteilen, um Probleme und Fehlinterpretationen zu vermeiden.

Die Beherbergungsleistung gilt als erbracht, wenn das Zimmer dem Verbraucher in der entsprechenden Nacht zur Verfügung steht, unabhängig davon, ob die Check-in-Zeit aufgrund von Umständen, die für die Pauschalreise spezifisch sind, später als ursprünglich geplant ist.

Zulassung von Haustieren. Haustiere sind in der Regel in Hotels und Wohnungen nicht erlaubt, daher sollten Sie sich bei der Buchung beim Anbieter, in diesem Fall Onlinetravel, erkundigen, ob das Mitbringen von Haustieren möglich ist. Verpflegungsdienstleistungen. S.A. / H.A. = Nur Unterkunft. A.D. / B.B. = Übernachtung mit Frühstück. M.P. = Halbpension (normalerweise Frühstück, Abendessen und Unterkunft) P.C. = Vollpension (Frühstück, Mittagessen, Abendessen und Unterkunft). B.P. mit Getränken (die enthaltenen Getränke können je nach Hotel am Zielort variieren). T.I. = Alles inklusive. S.P. = Laut Programm. Wenn nicht anders angegeben, sind Getränke und Zimmerservice nicht enthalten.

Je nach Flugplan ist es möglich, dass einige der aufgeführten Leistungen nicht in Anspruch genommen werden können. Der Verbraucher muss sich bei der Agentur erkundigen, ob er von dieser Möglichkeit betroffen ist.

Ergänzende Dienstleistungen. Wenn der Nutzer zusätzliche Leistungen (Zimmer mit Meerblick usw.) anfordert, die vom Veranstalter nicht endgültig bestätigt werden können, und diese nicht erbracht werden können, haftet der Vermittler nicht für zusätzliche Leistungen, sondern nur für die Erstattung des für diese Leistungen gezahlten Betrags unmittelbar nach der Stornierung der Leistung durch den Verbraucher oder nach der Rückkehr von der Reise. Einige Einrichtungen in einigen Hotels sind nur zu bestimmten Zeiten und nicht während der gesamten Saison in Betrieb, wie z. B. Klimaanlagen, Heizungen, Schwimmbäder, Whirlpools usw., die von der Hotelanlage abhängig sind.

Je nach Anzahl der Gäste nach Nationalität behalten sich die Hotels das Recht vor, ihre exklusiven Aktivitäten in Fremdsprachen zu programmieren.

12.3 Appartements.

Bei der Reservierung ist der Verbraucher vollständig und ausschließlich für die korrekte Angabe der Anzahl der Personen verantwortlich, die die Wohnung bewohnen sollen, wobei Kinder jeden Alters nicht berücksichtigt werden dürfen. Bitte beachten Sie, dass die Wohnungsverwaltung die Einreise von nicht gemeldeten Personen rechtmäßig verweigern kann und dass aus diesem Grund keine Ansprüche geltend gemacht werden können. In einigen Fällen ist es möglich, zusätzliche Betten oder Kinderbetten zur Verfügung zu stellen, die vom Verbraucher vor Vertragsabschluss angefordert werden müssen und die, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht im veröffentlichten Preis der Wohnung enthalten sind. 12.4 Rundfahrten

Der Veranstalter weist den Verbraucher darauf hin, dass bei den Reisen die Unterbringung in einem der dort aufgeführten Betriebe oder in einem anderen Betrieb derselben Kategorie und Gegend erfolgt und dass die Reiseroute nach einer der ebenfalls im Programm/Angebot beschriebenen Optionen gestaltet werden kann. Akzeptiert der Verbraucher in den genannten Fällen diese Formulierung vor Vertragsschluss, so bedeutet das Fehlen einer Definition keine Änderung des Vertrags. Bei den Touren können die Eigenschaften der Busse je nach der Anzahl der Teilnehmer variieren. Erreicht eine Tour nicht eine ausreichende Anzahl von Fahrgästen, kann ein Kleinbus oder ein Fahrzeug mit begrenzter Kapazität eingesetzt werden.

12.5 Transferdienst.

Der Veranstalter weist den Verbraucher darauf hin, dass der Verbraucher bei einigen Transfers die Abholzeit im Voraus mit dem Transferunternehmen bestätigen muss, indem er die auf dem Gutschein für diese Dienstleistung angegebene Nummer anruft, die ihm vom Veranstalter mitgeteilt wird. 12.6 Reisegepäck.

Das Gepäck und andere persönliche Gegenstände des Reisenden sind nicht Gegenstand des Pauschalreisevertrages, da sie vom Reisenden selbst und auf eigenes Risiko transportiert werden. Weder die Vermittlungsagentur noch der Veranstalter sind verpflichtet, auf Zwischenfälle jeglicher Art oder deren Folgen im Zusammenhang mit dem Gepäck zu reagieren. Ebenso sind sie in den Hotels gemäß deren besonderen Bestimmungen für alle Vorfälle im Zusammenhang mit Gepäck und Habseligkeiten verantwortlich, die sich während des Aufenthalts in den Hotels ereignen.

Allen Passagieren wird empfohlen, bei der Verladung und Abfertigung ihres Gepäcks anwesend zu sein und etwaige Mängel, Schäden oder das Verschwinden ihres Gepäcks den Transportunternehmen oder dem Hotel zu melden. 12.7 Besondere Bedingungen für Kinder.

In Anbetracht der unterschiedlichen Behandlung von Kindern je nach ihrem Alter, dem Leistungserbringer und dem Reisedatum wird empfohlen, sich stets über die geltenden Sonderbedingungen zu informieren, die stets Gegenstand spezifischer und detaillierter Informationen sind und im Vertrag oder in den dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Reiseunterlagen enthalten sind.

Alle Passagiere, unabhängig davon, ob es sich um Kinder oder Babys handelt, müssen bei der Reservierung angegeben werden, wobei das genaue Alter jedes Passagiers (1 Jahr im Falle von Babys) anzugeben ist.

Das Alter des Kindes muss dem tatsächlichen Alter am Tag des Reiseantritts entsprechen.

12.8 Fotos und Landkarten.

Die in den Programmen und auf der Website wiedergegebenen Fotos und Karten dienen ausschließlich der weiteren Information des Verbrauchers. Eine eventuelle Änderung der Einrichtungen kann nicht als irreführende Werbung seitens des Veranstalters oder der Agentur angesehen werden..

12.9 Gebühren für die Unterkunft.

In einigen Ländern gibt es eine lokale Steuer, die so genannte "Touristensteuer", die direkt vor Ort bezahlt werden muss.

13. Versicherung

Die Versicherung kann nur gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden.

Sobald das Hotel, der Flug oder die Tour ausgewählt wurde, werden die verschiedenen Versicherungen, die dem Kunden zur Verfügung stehen, während der Buchungsbestätigung angeboten.

Die Versicherung erlaubt keine Änderungen oder Stornierungen, sobald sie bestätigt sind. Die Rücktrittsversicherung ermöglicht es Ihnen, die durch die Stornierung der Reservierung entstandenen Kosten zu erstatten, sofern die Gründe für die Stornierung in der Police aufgeführt sind.

Die Assistance- und Reiserücktrittsversicherung ermöglicht Ihnen nicht nur die Erstattung der Kosten, die durch die Stornierung Ihrer Buchung entstanden sind, sondern auch die Deckung von medizinischen Kosten, Gepäck usw. Wir empfehlen unseren Kunden, den abzuschließenden Versicherungsschutz zu prüfen.

14. Ansprüche und Verjährung.

Um die Beilegung von zivilrechtlichen Ansprüchen zu vereinfachen und die Kosten für den Verbraucher zu senken, müssen alle Beschwerden des Verbrauchers wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrags schriftlich über Onlinetravel an die zuständige Abteilung und per E-Mail eingereicht werden: customerservice@onlinetravel.es In Bezug auf alternative Streitbeilegungsmechanismen gemäß der Richtlinie 2013/11/EU (Verbraucherstreitigkeiten) können Sie unter folgendem Link die akkreditierten alternativen Streitbeilegungsstellen in Bezug auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Verordnung 524/2013 des Parlaments und des Rates einsehen:

Siehe Link

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=ES

Die Verjährungsfrist für Klagen, die sich aus den in der Verordnung und im R.D. Legislativo 1/2007 anerkannten Rechten ergeben, beträgt 2 Jahre, wie in Artikel 169 dieses Gesetzestextes festgelegt.

Beschwerden über die Nichtausführung oder mangelhafte Ausführung des Vertrags müssen unverzüglich schriftlich an die Agentur über unsere entsprechende Abteilung und per E-Mail an die folgende Adresse gerichtet werden: customerservice@onlinetravel.es

Onlinetravel hat eine 24-Stunden-Helpline für die von Ihnen gebuchte Pauschalreise unter der Rufnummer 91 524 33 66

Version aktualisiert am 02.12.2022